Erbrecht in St. Gallen
Ihr Nachlass.
Wohlgeordnet.
Wohlbewacht.
Nachlassplanung ist ein persönliches Anliegen. Grimselstein begleitet Sie dabei mit juristischer Sorgfalt und dem nötigen Feingefühl – damit Ihre Verfügungen das widerspiegeln, was Ihnen wirklich wichtig ist.
Was wir für Sie tun
Unsere Leistungen im Erbrecht
Jede Familie ist anders, jede Situation hat ihre eigene Geschichte. Unsere Beratungsleistungen sind darauf ausgerichtet, Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Erbvertrag
Ein Erbvertrag schafft verbindliche Regelungen zwischen Ihnen und Ihren künftigen Erben. Wir begleiten Sie durch alle rechtlichen Anforderungen und koordinieren die notarielle Beurkundung.
- Familien- und Vermögensanalyse
- Ausarbeitung des Erbvertrages
- Gemeinsame Durchsicht mit Beteiligten
- Notarielle Beurkundung koordiniert
Testamentsvollstreckung
Die Einsetzung eines Willensvollstreckers gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen abgewickelt wird. Wir beraten Erblasser und unterstützen amtierende Vollstrecker.
- Erstberatung Erblasser und Vollstrecker
- Mandat ausarbeiten oder prüfen
- Gläubigermanagement und Inventar
- Bis zu drei Begleitgespräche
Nutzniessung & Wohnrecht
Damit der überlebende Ehegatte in gewohnter Umgebung verbleiben kann, ohne den Erbanspruch der Kinder zu schmälern. Wir klären rechtliche Grundlagen, Grundbucheintrag und steuerliche Folgen.
- Umfassende Situationsanalyse
- Vertragsgestaltung und Dokumentation
- Koordination Grundbuchamt
- Steuerliche Folgen geprüft
Warum Grimselstein
Mit Sorgfalt. Mit Beständigkeit.
Absolute Diskretion
Familiäre und finanzielle Angelegenheiten sind vertraulich. Bei uns bleiben sie es.
Schwerpunkt Erbrecht
Wir bearbeiten ausschliesslich erbrechtliche Mandate. Keine Ablenkung, volle Kompetenz.
Verwurzelt in St. Gallen
Vertrautheit mit den örtlichen Behörden, Grundbuchämtern und Notariaten der Ostschweiz.
Klare Kommunikation
Juristische Sachverhalte verständlich erklärt – ohne unnötigen Fachjargon.
Klare Honorarstrukturen
Transparente Preise ohne Überraschungen – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen.
Persönliche Begleitung
Ihr Anliegen wird von Beginn bis Abschluss von derselben Fachperson betreut.
Haben Sie Fragen zur Nachlassplanung?
Ein erstes Gespräch hilft, die Ausgangslage zu klären und Möglichkeiten aufzuzeigen. Wir nehmen uns die Zeit, die Ihr Anliegen verdient.
Häufige Fragen
Antworten auf Ihre Fragen
Worin unterscheidet sich ein Erbvertrag vom Testament?
Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen oder geändert werden. Der Erbvertrag hingegen ist ein zweiseitiger Vertrag, der nur mit Zustimmung aller Beteiligten aufgehoben werden kann. Er schafft daher verbindlichere Gewissheit für alle Parteien und eignet sich besonders, wenn gegenseitige Zusagen gewünscht sind.
Wann ist eine Nutzniessung sinnvoll?
Eine Nutzniessung kommt häufig dann zum Einsatz, wenn ein überlebender Ehegatte weiterhin in der Familienwohnung leben oder von Vermögenserträgen profitieren soll, das Eigentum aber bereits an die gemeinsamen Kinder übergehen soll. Sie verbindet die Interessen aller Generationen auf eine rechtlich klare Weise.
Wie läuft eine Erstberatung ab?
Wir beginnen mit einem vertraulichen Gespräch, in dem Sie Ihre Situation und Ihre Wünsche schildern können – ohne Zeitdruck. Anschliessend erläutern wir, welche Möglichkeiten das Schweizer Erbrecht bietet, und empfehlen ein passendes Vorgehen. Sie entscheiden, wie und ob Sie weiter machen möchten.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Beratungsgespräch?
Für eine erste Orientierungsbesprechung sind keine Dokumente zwingend erforderlich. Hilfreich sind Grundzüge der familiären Situation, eine grobe Übersicht über vorhandenes Vermögen (Liegenschaften, Bankguthaben, Versicherungen) sowie allfällige bestehende letztwillige Verfügungen.
Wie lange dauert die Ausarbeitung eines Erbvertrages?
Von der ersten Besprechung bis zur notariellen Beurkundung vergehen in der Regel zwei bis vier Wochen. Bei mehreren Beteiligten oder komplexen Vermögensstrukturen kann etwas mehr Zeit eingeplant werden – Sorgfalt geht hier vor Eile.
Sind meine Angaben bei Ihnen vertraulich?
Selbstverständlich. Alle Informationen, die Sie uns anvertrauen, unterliegen dem Berufsgeheimnis und werden streng vertraulich behandelt. Wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist für die Durchführung Ihres Mandates ausdrücklich erforderlich und von Ihnen genehmigt.
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Neugasse 15, 9000 St. Gallen
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