Referenzen

Was Mandanten sagen

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Erfahrungsberichte von Menschen, die wir auf ihrem erbrechtlichen Weg begleitet haben.

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4.9

Durchschnittliche Bewertung

340+

Beratungen durchgeführt

12+

Jahre Erbrechtspraxis

94%

Weiterempfehlungsrate

Stimmen aus der Praxis

Erfahrungsberichte

"Nach dem Tod meines Mannes war ich mit der Nachlassabwicklung völlig überfordert. Die Beratung bei Grimselstein hat mir nicht nur juristisch geholfen, sondern auch eine gewisse Ruhe gegeben. Alles wurde klar erklärt und ich wusste immer, was als nächstes kommt."

EM

Elisabeth M.

St. Gallen, Januar 2026

"Wir haben einen Erbvertrag für unsere beiden Kinder aufsetzen lassen. Herr Haller hat uns die verschiedenen Möglichkeiten ruhig und ohne Druck erklärt. Die Lösung, die wir gefunden haben, trägt unsere Werte auf eine Art, die wir so nicht erwartet hätten."

PB

Peter & Barbara B.

Rorschach, Dezember 2025

"Als Willensvollstrecker meiner Mutter hätte ich das ohne Unterstützung kaum bewältigt. Grimselstein hat mich durch den gesamten Prozess begleitet. Besonders geschätzt habe ich, dass ich jederzeit anrufen konnte, wenn neue Fragen auftauchten."

MK

Markus K.

Gossau, Februar 2026

"Wir wollten sicherstellen, dass meine Frau in unserem Haus bleiben kann, falls mir etwas zustösst. Die Nutzniessungslösung, die uns empfohlen wurde, war genau richtig. Die steuerlichen Auswirkungen wurden detailliert erklärt – das hat mir besonders geholfen."

HW

Hans-Peter W.

Wil, Januar 2026

"Ein diskret geführtes Gespräch, klare Empfehlungen, faire Kosten. Ich hatte vor dem Termin Berührungsängste mit dem Thema Erbrecht – danach nicht mehr. Die Kanzlei nimmt das Persönliche ernst, ohne dabei die rechtliche Genauigkeit zu vernachlässigen."

SR

Sabine R.

St. Gallen, März 2026

"Meine Familie hatte unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie der Nachlass geregelt werden sollte. Grimselstein hat das mit viel Geduld moderiert und eine Lösung gefunden, die alle akzeptieren konnten. Das war für uns ein echter Mehrwert."

AF

Anna F.

Herisau, Dezember 2025

Fallbeispiele

Erfolgsgeschichten aus der Praxis

AUSGANGSLAGE

Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern wollte sicherstellen, dass der überlebende Ehegatte das gemeinsame Wohnhaus weiterhin nutzen kann, ohne die Erbrechte der Kinder zu übergehen. Die Kinder hatten unterschiedliche Vorstellungen.

VORGEHEN

Grimselstein hat zunächst Einzelgespräche mit allen Beteiligten geführt, um Interessen und Bedenken zu verstehen. Anschliessend wurde eine Nutzniessungslösung strukturiert, die alle Parteien in einem gemeinsamen Gespräch akzeptierten.

ERGEBNIS

Der Grundbucheintrag wurde innerhalb von sechs Wochen vollzogen. Die Familie konnte das Thema abschliessen – ohne verbleibende Unstimmigkeiten. Drei Monate nach Abschluss beschrieb die Mandantin das Ergebnis als "eine Last, die von uns genommen wurde".

AUSGANGSLAGE

Ein Unternehmer wollte seinen Betrieb langfristig an einen seiner Söhne übergeben, ohne die anderen Kinder zu benachteiligen. Die bestehenden letztwilligen Verfügungen waren veraltet und berücksichtigten die aktuelle Unternehmenssituation nicht.

VORGEHEN

Analyse der bestehenden Verfügungen und der Unternehmensstruktur. Erarbeitung eines Erbvertrages, der die Unternehmensnachfolge regelt und gleichzeitig die Pflichtteile der anderen Kinder durch anderweitige Werte ausgleicht.

ERGEBNIS

Notariell beurkundeter Erbvertrag mit klarer Regelung der Unternehmensnachfolge. Alle Kinder sind informiert und einverstanden. Die Planungssicherheit für das Unternehmen wurde erheblich verbessert.

AUSGANGSLAGE

Ein Mandant wurde von einer entfernten Verwandten als Willensvollstrecker eingesetzt – ohne je darüber informiert worden zu sein. Nach dem Todesfall stand er vor einem komplexen Nachlass mit Schulden und mehreren Liegenschaften.

VORGEHEN

Sofortberatung zur Haftungssituation und Vollstreckerrolle. Strukturierte Begleitung durch Inventarisierung, Gläubigeranmeldung und schrittweise Abwicklung über mehrere Monate mit regelmässigen Begleitgesprächen.

ERGEBNIS

Nachlass vollständig abgewickelt. Der Mandant war zu keinem Zeitpunkt persönlich haftbar und konnte die Vollstreckertätigkeit ordentlich abschliessen. Der gesamte Prozess dauerte neun Monate.

Kontakt

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